Seit Jänner 2025 zählt „Zeit zu helfen“ zu den spendenbegünstigten Organisationen. Ihre Spenden können somit steuerlich als Sonderausgabe in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Ein Teil Ihrer Spende kommt direkt vom Staat zurück – ohne dass Sie tatsächlich mehr ausgeben müssen.
Spenden Sie 80 Euro und beträgt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz 36,5 %, reduziert sich Ihre Steuer um rund 29 Euro. Die tatsächliche finanzielle Belastung liegt somit bei etwa 51 Euro.
Privatpersonen: Sie können bis zu 10 % des steuerpflichtigen Vorjahreseinkommens als Spende absetzen.
Beispiel: Bei einem Einkommen von 30.000 Euro sind bis zu 3.000 Euro absetzbar.
Unternehmen: Sie können Spenden bis zu 10 % des Vorjahresgewinns als Betriebsausgabe absetzen.
Damit Ihre Spende automatisch beim Finanzamt berücksichtigt wird, benötigen wir einmalig folgende Angaben von Ihnen:
Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen laut Meldezettel (keine Abkürzungen – z. B. „Johann“ statt „Hans“).
Ihr Geburtsdatum
Sie können uns diese Daten per E-Mail mitteilen oder direkt bei Ihrer Online-Überweisung bzw. Zahlungsanweisung im Feld „Verwendungszweck“ eintragen.
Wir übermitteln Ihre Spende bis 28. Februar des Folgejahres automatisch ans Finanzamt. Damit wird sie direkt in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Anonyme Spenden können nicht steuerlich abgesetzt werden.
Keine steuerliche Absetzbarkeit gewünscht? Wenn Sie Ihre Spende nicht steuerlich geltend machen möchten, müssen Sie nichts tun. Sollten Sie uns aber bereits früher Ihr Geburtsdatum bekannt gegeben haben, bitten wir um kurze Mitteilung, dass Sie auf die Meldung verzichten möchten.
Für Firmenspenden gilt: Die automatische Meldung ans Finanzamt ist bei Firmenspenden nicht möglich – bitte beachten Sie das bei Ihrer Buchhaltung.