Ihre Spende an ‚Zeit zu helfen‘ – ab 2025 steuerlich absetzbar!

Ihre Spende an ‚Zeit zu helfen‘ – ab 2025 steuerlich absetzbar!

Spenden und Gutes tun – so funktioniert’s ab 2025

Ihre Spende an Zeit zu helfen ist steuerlich absetzbar (Reg. Nr. SO29491)

Seit Jänner 2025 zählt „Zeit zu helfen“ zu den spendenbegünstigten Organisationen. Ihre Spenden können somit steuerlich als Sonderausgabe in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Ein Teil Ihrer Spende kommt direkt vom Staat zurück – ohne dass Sie tatsächlich mehr ausgeben müssen.

Beispiel:

Wenn Sie 80 Euro spenden und ein Steuersatz von 36,5 % gilt, bekommen Sie rund 30 Euro zurück. Ihre Spende kostet Sie also effektiv nur 50 Euro.

Wie viel können Sie absetzen?

Privatpersonen können bis zu 10 % des steuerpflichtigen Vorjahreseinkommens als Spende absetzen.

Beispiel: Bei einem Einkommen von 30.000 Euro sind bis zu 3.000 Euro absetzbar.

Was müssen Sie dafür tun?

Damit Ihre Spende automatisch beim Finanzamt berücksichtigt wird, benötigen wir einmalig folgende Angaben:

  • Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen laut Meldezettel (keine Abkürzungen – z. B. „Johann“ statt „Hans“)

  • Ihr Geburtsdatum

Diese Daten können Sie uns per E-Mail mitteilen oder direkt bei Ihrer Online-Überweisung bzw. Zahlungsanweisung im Feld „Verwendungszweck“ eintragen.

Frist für die Meldung ans Finanzamt:

Wir übermitteln Ihre Spende bis 28. Februar des Folgejahres automatisch ans Finanzamt. Damit wird sie direkt in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Sie wollen keine steuerliche Absetzbarkeit?

Wenn Sie Ihre Spende nicht steuerlich geltend machen möchten, müssen Sie nichts tun. Sollten Sie uns aber bereits früher Ihr Geburtsdatum bekannt gegeben haben, bitten wir um kurze Mitteilung, dass Sie auf die Meldung verzichten möchten.

Anonyme Spenden können nicht steuerlich abgesetzt werden.

Für Firmen gilt:

Unternehmen können Spenden bis zu 10 % des Vorjahresgewinns als Betriebsausgabe absetzen.
Die automatische Meldung ans Finanzamt ist bei Firmenspenden nicht möglich – bitte beachten Sie das bei Ihrer Buchhaltung